Pressemitteilung: Rechtsgutachten zeigt: Europäische CO₂-Flottenregulierung verstößt gegen Unionsrecht

Ein von Prof. Dr. Martin Kment, dem geschäftsführenden Direktor des Instituts für Umweltrecht der Universität Augsburg und Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht, Umweltrecht und Planungsrecht, erstelltes Rechtsgutachten über die aktuelle Ausgestaltung der EU-Flottenregulierung (Verordnung (EU) 2023/851)) kommt zu dem Ergebnis, dass diese Regulierung aus mehreren Gründen unionsrechtsrechtswidrig ist. UNITI hatte die rechtliche Prüfung beauftragt. (....)

Der vollständige Inhalt dieser Pressemitteilung wird auf unserer Seite nicht angezeigt.
Zum Lesen der Mitteilung klicken Sie bitte auf den folgenden Link:

-> Pressemitteilung: Rechtsgutachten zeigt: Europäische CO₂-Flottenregulierung verstößt gegen Unionsrecht

Quelle: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V.

Schlagwörter: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V., Rechtsgutachten von Prof. Kment, Europäische CO₂-Flottenregulierung, Prof. Dr. Martin Kment, Direktor des Instituts für Umweltrecht der Universität Augsburg und Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht, Umweltrecht und Planungsrecht, aktuelle Ausgestaltung der EU-Flottenregulierung (Verordnung (EU) 2023/851)), unionsrechtsrechtswidrig, überholte Messmethodik, Tailpipe-Ansatz

Kategorie(n): Märkte & Konjunktur