Berlin: (hib/HAU) Der Bundesregierung verfügt nach eigener Aussage keine Erkenntnisse über fest stationierte Fahrzeugflotten gebietsfremder Unternehmen an den Terminals des Kombinierten Verkehrs (KV-Terminals) in Deutschland, die nahezu ausschließlich Verkehre im Vor- und Nachlauf des Kombinierten Verkehrs fahren. Das geht aus der Antwort der Regierung (20/2899) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/2529) hervor. (....)
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Schlagwörter: Deutscher Bundestag, Regierung, kein Kabotage-Missbrauch, Kombinierter Verkehr, Verkehre, Vor- und Nachlauf des Kombinierten Verkehrs
Kategorie(n): Mobilität & Verkehr