Anhebung der regulären Altersgrenze, Änderung der Bezugsgröße, Steigerung des steuerpflichtigen Rentenanteils: Was kommt im neuen Jahr auf uns zu? Wir haben die wichtigsten Fakten in Stichpunkten zusammengefasst. • Auf 66 Jahre steigt zu Beginn des nächsten Jahres die reguläre Altersgrenze. Dies gilt für Versicherte, die 1958 geboren wurden. Für diejenigen, die später geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter in 2-Monats-Schritten weiter. 2031 ist dann die reguläre Altersgrenze von 67 Jahren erreicht. • Bei der als „Rente ab 63“ bezeichneten Altersrente für besonders langjährig Versicherte steigt die Altersgrenze für 1960 Geborene auf 64 Jahre und 4 Monate. Für später Geborene erhöht sich das Eintrittsalter weiter, bis 2029 die dann gültige Altersgrenze von 65 Jahren erreicht sein wird.(....)
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Schlagwörter: Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), Rente, Alterssicherung, Änderung der Bezugsgröße, Steigerung des steuerpflichtigen Rentenanteils, 2031: reguläre Altersgrenze von 67 Jahren, „Rente ab 63“
Kategorie(n): Märkte & Konjunktur