Pressemitteilung: Rettungsschirm für den ÖPNV in Nordrhein-Westfalen: Anträge auf Erstattung können gestellt werden – Richtlinie veröffentlicht

Ab sofort können Verkehrsunternehmen und die Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen Anträge auf Erstattung pandemiebedingter Schäden stellen. Das Verkehrsministerium hat jetzt die Richtlinie für die Gewährung der Ausgleichszahlungen veröffentlicht. Insgesamt stehen zunächst 700 Millionen Euro im Rettungsschirm für den ÖPNV bereit. Das Land beteiligt sich in einer ersten Tranche mit 200 Millionen Euro, der Bund mit 500 Millionen Euro.

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Quelle: Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (NW)