Pressemitteilung: Schifffahrtsabgaben auf der Mosel sollen 2025 wegfallen

Seit der Einweihung der Großschifffahrtsstraße Mosel im Jahre 1964 müssen die Binnenschiffer für das Befahren ein Entgelt entrichten. Grundlage dafür ist der Moselvertrag von 1956, in dem Deutschland, Frankreich und Luxemburg beschlossen, den Fluss von Koblenz bis Thionville mit Staustufen auszubauen und die Bau- und Unterhaltungskosten über Befahrensabgaben zu finanzieren. Mit den Schifffahrtsabgaben soll nun zum 1. Juli 2025 Schluss sein. (....)

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Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Schlagwörter: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), Schifffahrtsabgaben, Wegfall: 2025, Großschifffahrtsstraße Mosel, Binnenschiffer, Moselvertrag von 1956, Fluss von Koblenz bis Thionville, Staustufen

Kategorie(n): Märkte & Konjunktur