Pressemitteilung: Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr

Berlin: (hib/MWO) Angaben zur Tätigkeit der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) in Zeiten von Corona macht die Bundesregierung in der Antwort (19/24830) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. (19/24317). Wie sie darin vorausschickt, hat die söp die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Die Bundesregierung habe daher nur begrenzt Einblick in und Einfluss auf die Organisation und Arbeitsweise der söp.

Seit dem 1. Januar 2020 bis zum 30. September 2020 seien nach Angaben der söp 31.966 Schlichtungsanträge eingegangen. Von den in diesem Zeitraum eingereichten Anträgen betrafen 26.956 den Bereich Flug, 4.172 den Bereich Eisenbahn und 838 sonstige Branchen. Wie es weiter in der Antwort heißt, beteiligen sich bisher sich sechs Reiseportale an der im Dezember 2019 gestarteten Reiseschlichtung. In der Vergangenheit seien Schlichtungsanträge hauptsächlich deshalb abgelehnt worden, weil sich die Reisenden, anders als gefordert, nicht zuerst an ihr Beförderungsunternehmen gewandt hätten.

 

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Quelle: Deutscher Bundestag