Pressemitteilung: Schnieder: Schifffahrtsrecht wird moderner und wir stärken die Attraktivität des Nord-Ostsee-Kanals

Heute treten zwei Vorhaben in Kraft, die einen Beitrag zum Bürokratierückbau und besserer Rechtsetzung in der Schifffahrt leisten: das Gesetz zur Änderung flaggen-, schiffsregister- und seefischereirechtlicher Vorschriften und eine neue Schiffsausrüstungsverordnung. Ziel dieser Vorhaben ist es, das maritime Recht zu modernisieren, bürokratische Hürden abzubauen und bestehende Regelungen praxisgerechter auszugestalten.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder:
„Wir brauchen ein modernes und verständliches Schifffahrtsrecht. Zu komplexe Regelungen und unklare Zuständigkeiten erschweren die Anwendung. Mit dem Gesetz zur Änderung flaggen-, schiffsregister- und seefischereirechtlicher Vorschriften bauen wir Bürokratie ab, schaffen klare und verständliche Regelungen und gehen den ersten wichtigen Schritt zu einer umfassenden Modernisierung des maritimen Rechts. Dazu gehören beispielsweise das Führen der deutschen Flagge von deutschen Bürgern mit Wohnsitz im Ausland oder die Eintragungen von Arbeitsschiffen ins Internationale Schifffahrtsregister.“
Mit dem Gesetz wird eine bislang bestehende Regelungslücke geschlossen: Künftig dürfen auch Schiffe, die Deutschen mit Wohnsitz im Ausland gehören, die Bundesflagge führen. Damit werden die Voraussetzungen für die Registrierung deutscher Schiffe vereinfacht und bürokratische Hemmnisse abgebaut. (....)

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Quelle: Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Stichwörter: Bundesministerium für Verkehr (BMV), Schifffahrtsrecht, Flaggenrechtsänderung, Internationales Seeschifffahrtsregister, Arbeitsschiffe Offshore‑Wind, Schiffsregisterrecht, Schiffsausrüstungsverordnung, Nord‑Ostsee‑Kanal (NOK), Befahrungsabgaben, Maritime Wirtschaft, Energiewende, Bürokratieabbau

Kategorie(n): Märkte & Konjunktur