Der Rat hat heute förmlich eine gezielte Änderung der Verordnung über CO₂-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge angenommen. Mit den neuen Vorschriften wird den Herstellern vorübergehend Flexibilität eingeräumt, damit sie ihre CO₂-Emissionsreduktionsziele für 2030 erreichen können. Die langfristigen Reduktionsziele werden durch die Änderung nicht abgewandelt.
Mit dieser Änderung werden die strukturellen Herausforderungen anerkannt, mit denen der Sektor derzeit konfrontiert ist, insbesondere der langsame Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur entlang der Autobahnen. Sie trägt auch zu einem reibungslosen und stetigen Übergang zu emissionsfreier Mobilität bei, ohne die ehrgeizigen langfristigen Klimaziele der EU zu ändern.
Überarbeitete Berechnung der Emissionsgutschriften
In den geltenden EU-Rechtsvorschriften werden erstmals CO₂-Emissionsreduktionsziele für neue schwere Nutzfahrzeuge, einschließlich Lastkraftwagen, Bussen und Reisebussen, festgelegt – und zwar eine Verringerung um 15 % ab 2025, 43 % ab 2030 und schließlich 90 % bis 2040). Als Nachweis für die Einhaltung können die Hersteller schwerer Nutzfahrzeuge Emissionsgutschriften erhalten, wenn die Leistung ihrer Flotte besser ist als eine vordefinierte „Emissionsreduktionskurve“; diese Kurve hat einen linearen Verlauf und verbindet Ziele zwischen Fünfjahreszeiträumen.
Zwischen 2025 und 2029 können die Hersteller nun Gutschriften ansammeln, wenn ihre Emissionen unter ihren eigenen spezifischen jährlichen CO₂-Emissionszielen und nicht unter der strengeren linearen Reduktionskurve liegen. Diese befristete und gezielte Flexibilität würde es ihnen ermöglichen, in den Jahren vor 2030 mehr Emissionsgutschriften zu erhalten und somit ihre Einhaltung ab 2030 zu erleichtern. Mit der Flexibilität sollen Anreize dafür geschaffen werden, dass emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge früher eingeführt werden. (....)
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