Pressemitteilung: Senatorin Vogt teilt Ergebnis des IHK-Gutachtens zur Seehafenfinanzierung

Rechtsgutachten stützt Bremer Forderung nach mehr Bundesmitteln
Ein Rechtsgutachten im Auftrag der IHK Nord kommt zu dem Ergebnis, dass der Bund seine Finanzhilfen für die deutschen Seehäfen bereits auf Grundlage des bestehenden Rechtsrahmens erhöhen könnte. Damit widerspricht das Gutachten der bislang verbreiteten Annahme, eine stärkere Bundesbeteiligung sei nur mit einer Grundgesetzänderung möglich. Eine Position, die zuletzt auch die Bundesregierung vertreten hatte.
Der Bund beteiligt sich seit 2005 unverändert mit rund 38,5 Millionen Euro jährlich am sogenannten Hafenlastenausgleich für alle norddeutschen Seehäfen zusammen. Dem gegenüber steht ein Investitionsbedarf von rund 15 Milliarden Euro, den der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe für die kommenden Jahre beziffert. Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation, Kristina Vogt, teilt die Einschätzung des Gutachtens und fordert den Bund seit Jahren auf, sich angemessen und dauerhaft an der Finanzierung der Hafeninfrastruktur zu beteiligen. (....)

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Quelle: Senatskanzlei Bremen

Stichwörter: Senatskanzlei Bremen, Senatorin Kristina Vogt, IHK‑Gutachten Seehafenfinanzierung, Bundesmittel Seehäfen, Hafenlastenausgleich 38,5 Mio. Euro, Investitionsbedarf 15 Mrd. Euro, Küstenländer Bundesrat 2024, gemeinsame Zuständigkeit Bund‑Länder Häfen, Nationale Hafenstrategie, europäische Hafenstrategie, Infrastruktur‑Zukunftsgesetz, Bundesverantwortung Hafeninfrastruktur, Versorgungssicherheit Außenhandel Energiewende

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Kategorie(n): Aus den Organisationen