Pressemitteilung: Senatsverwaltung konkretisiert künftige Regelungen für Berlins Sharing-Mobility

Novelliertes Straßengesetz gilt ab 1. September 2022 – wichtigste Ziele: freie Gehwege, mehr E-Fahrzeuge beim Carsharing, mehr Sharing-Angebote in den Außenbezirken / Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz hat erstmals konkrete Pläne vorgestellt, wie die Sharing-Mobility in der Hauptstadt künftig organisiert werden soll. Den Verleihern von E-Tretrollern, Mietfahrrädern, Scootern und Carsharing-Fahrzeugen wurden am Dienstag die neuen Regelungen erläutert, die vom 1. September 2022 an mit der Novelle des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) in Kraft treten sollen. Wichtigste Ziele der Senatsverwaltung sind dabei das Freihalten der Gehwege insbesondere von E-Tretrollern, deutlich mehr Carsharing-Fahrzeuge mit klimaschonendem Elektro-Antrieb sowie eine spürbare Ausweitung sämtlicher Sharing-Angebote auch auf die Randlagen Berlins. (....)

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Quelle: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin (BE)

Schlagwörter: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin (BE), Senatsverwaltung, Konkretisierung, Regelungen, Sharing-Mobility, Novelliertes Straßengesetz, Gültigkeit, ab 1. September 2022

Kategorie(n): Mobilität & Verkehr