Pressemitteilung: Senatsverwaltung legt Beschwerde gegen Entscheidung des Verwaltungsgerichts bezüglich Pop-Up-Radwegen ein

Mit der Beschwerde wird zugleich die aufschiebende Wirkung beantragt / Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) wird gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zur Rechtmäßigkeit der Anordnung sogenannter Pop-Up-Radwege unverzüglich Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen – und zugleich die aufschiebende Wirkung dieser Beschwerde beantragen.

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Quelle: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin (BE)