Zur Sicherung der Energieversorgung können vorübergehend Kohle und Mineralöl vorrangig auf der Schiene transportiert werden, wenn es beim Güterverkehr oder in der Binnenschifffahrt eng wird. Das Kabinett hat beschlossen, die Verordnung für den priorisierten Energietransport bis zum 31. März 2024 zu verlängern. Kohle und Erdöl sowie Großtransformatoren müssen überall rechtzeitig verfügbar sein, damit Kraftwerke und Raffinerien arbeiten können und die Energieversorgung gesichert ist. Mit der Energiesicherungstransportverordnung stellt die Bundesregierung ihren proritären Transport auf der Schiene sicher. Denn damit kann rechtzeitig auf Engpässe im Schienengüterverkehr oder der Binnenschifffahrt reagiert werden – etwa bei niedrigen Pegelständen der Flüsse. (....)
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Schlagwörter: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Schienengüterverkehr, Sichere Energieversorgung, Energietransporte auf der Schiene, vorübergehender Vorrang
Kategorie(n): Mobilität & Verkehr