Die Aufhebung gilt nur für Fahrzeuge, die im Zusammenhang mit Hilfs- und Räummaßnahmen stehen. Aufgrund der besonderen Ausnahmesituation im Saarland hebt Mobilitätsministerin Petra Berg mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen auf. Die Aufhebung gilt nur für Fahrzeuge, die im Zusammenhang mit Hilfs- und Räummaßnahmen stehen. (....)
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Kategorie(n): Mobilität & Verkehr