Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass eine interne Kapitalzuführung in Höhe von 2,34 Mrd. DKK (rund 314,6 Mio. EUR), die die PostNord zugunsten von Post Danmark vorgenommen hat, keine staatliche Beihilfe im Sinne der EU-Vorschriften darstellt. Gleichzeitig kam sie zu dem Ergebnis, dass zwei Kapitalzuführungen Dänemarks und Schwedens zugunsten der PostNord in Höhe von insgesamt 667 Mio. SEK (rund 66 Mio. EUR) mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfen darstellen. Deshalb müssen Dänemark und Schweden 267 Mio. SEK (rund 26,4 Mio. EUR) bzw. 400 Mio. SEK (rund 39,6 Mio. EUR) von der PostNord zurückfordern. (....)
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