Pressemitteilung: Staatliche Beihilfen: Kommission eröffnet eingehende Prüfung in Bezug auf die Finanzierung der Universaldienstverpflichtung der dänischen Post

Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob der Ausgleich, den Dänemark der dänischen Post („Post Danmark“) für die Erfüllung ihres Gemeinwohlauftrags im Jahr 2020 gewährt, mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist. Post Danmark ist der wichtigste Postbetreiber in Dänemark. Gemeinsame Eigentümer sind über PostNord Group AB und PostNord AB Dänemark (40 %) und Schweden (60 %). Im Januar 2021 meldete Dänemark sein Vorhaben, Post Danmark für die Erfüllung ihrer Universalpostdienstverpflichtung während des Jahres 2020 einen Ausgleich von rund 30 Mio. EUR (225 Mio. DKK) zu gewähren, bei der Kommission zur Genehmigung an. Diese Universalpostdienstverpflichtung umfasst die Erbringung grundlegender Postdienste im ganzen Land zu erschwinglichen Preisen und unter Einhaltung bestimmter Mindestqualitätsanforderungen.

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Quelle: Europäische Kommission

Schlagwörter: Dänische Post, Post Danmark, Postbetreiber, Staatliche Beihilfen, Prüfung, Europäische Kommission, Gemeinwohlauftrag, Jahr 2020, EU-Beihilfevorschriften,

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