Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass eine mit 557 Mio. EUR ausgestattete Maßnahme Deutschlands zugunsten der Deutsche Bahn AG mit den EU Beihilfevorschriften im Einklang steht. Im Rahmen der Maßnahme soll die Deutsche Bahn durch eine Kapitalzuführung einen Ausgleich für die Verluste erhalten, die ihrer Tochtergesellschaften DB Fernverkehr zwischen dem 1. November 2020 und dem 16. Mai 2021 aufgrund der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Beschränkungen entstanden sind. (....)
Schlagwörter: Europäische Kommission, Staatliche Beihilfen, Kommission, Genehmigung, deutsche Unterstützung, Deutsche Bahn, Entschädigung, 557 Mio. EUR
Kategorie(n): Mobilität & Verkehr