Die Europäische Kommission hat eine mit 7 Mrd. EUR ausgestattete französische Beihilfemaßnahme, bei der Air France die in der Coronakrise dringend benötigte Liquidität durch eine staatliche Darlehensgarantie und ein Gesellschafterdarlehen bereitgestellt werden soll, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Genehmigung erfolgte auf der Grundlage des am 19. März 2020 von der Kommission erlassenen Befristeten Rahmens in der Fassung vom 3. April 2020 beziehungsweise direkt auf der Grundlage des Artikels 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).