Die Kommission hat zwei deutsche Beihilferegelungen, mit denen der Schienengüterverkehr und der Schienenpersonenfernverkehr in der Coronakrise unterstützt werden sollen, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: „Die heute genehmigten Maßnahmen werden Unternehmen des Schienengüter- und des Schienenpersonenverkehrs in Deutschland dabei helfen, die durch die Corona-Pandemie verursachte schwierige Lage zu bewältigen. Die Maßnahmen werden dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs mit anderen Verkehrsträgern entsprechend den Zielen des europäischen Grünen Deals zu wahren. Wir arbeiten weiterhin mit den Mitgliedstaaten zusammen, damit nationale Unterstützungsmaßnahmen im Einklang mit den EU-Vorschriften so schnell und wirksam wie möglich eingeführt werden können.“
Schlagwörter: Staatliche Beihilfen, Europäische Kommission, Coronavirus-Pandemie, Schienengüter- und Schienenpersonenverkehrs, Beihilferegelungen
Kategorie(n): Aus den Organisationen ; Mobilität & Verkehr