Pressemitteilung: Staatliche Beihilfen: Kommission stellt fest, dass ITA nicht Alitalias wirtschaftlicher Nachfolger ist und die Kapitalzuführungen Italiens an ITA marktkonform sind

Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Italia Trasporto Aereo S.p.A. („ITA“) nicht der wirtschaftliche Nachfolger von Alitalia ist und daher rechtswidrige Beihilfen, die Alitalia gewährt wurden, nicht zurückzahlen muss. Sie stellte ferner fest, dass die Kapitalzuführungen Italiens in Höhe von 1,35 Mrd. EUR für das neue Unternehmen marktkonform sind und daher keine staatlichen Beihilfen im Sinne der EU-Vorschriften darstellen. Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: „Italien hat aufgezeigt, dass es eine klare Zäsur zwischen Alitalia und der neuen Fluggesellschaft ITA gibt und die staatliche Investition in ITA zu Bedingungen erfolgt, die auch für einen privaten Kapitalgeber annehmbar wären. Sobald ITA seinen Betrieb aufgenommen hat, ist es Sache Italiens und des ITA-Managements, diesen Neustart zu einem Erfolg werden zu lassen. Wir werden weiterhin unseren Beitrag leisten, um einen fairen Wettbewerb im europäischen Luftverkehrssektor zu gewährleisten.“ (....)

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Quelle: Europäische Kommission

Schlagwörter: Europäische Kommission, Staatliche Beihilfen, ITA, Alitalia, wirtschaftlicher Nachfolger, Kapitalzuführungen, Italien, marktkonform

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