Pressemitteilung: Stabile Lieferketten – Brandenburg verlängert Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes für LKW

LKW in Brandenburg können weiterhin auch ohne eine gesonderte Ausnahmegenehmigung an Sonn- und Feiertagen unterwegs sein. Einen entsprechenden Erlass hat das brandenburgische Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung herausgegeben. Die Ausnahmeregelung trat am 20. März in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2021. Die Ausnahmeregelung gilt nun nicht mehr ausschließlich für Waren des periodischen Bedarfs, sondern wurde auf den Transport aller Gütergruppen erweitert.

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Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg (BB)