Pressemitteilung: Stärkerer Schutz von Menschenrechten und Umwelt in globalen Lieferketten - Ab 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Am 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Damit werden weltweit zum ersten Mal unternehmerische Sorgfaltspflichten für die Achtung von Menschenrechten und den Schutz von Umweltbelangen umfassend gesetzlich geregelt. Unternehmen müssen ein wirksames Risikomanagement einrichten, um Gefahren für Menschenrechtsverletzungen und bestimmte Schädigungen der Umwelt zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren. Das Gesetz legt dar, welche Präventions- und Abhilfemaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und entlang ihrer Lieferketten notwendig sind und verpflichtet zur Errichtung eines Beschwerdeverfahrens und regelmäßiger Berichterstattung. Es gilt zunächst für Unternehmen in Deutschland mit mindestens 3.000 Beschäftigten, ab 2024 auch für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigte. (....)

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Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Schlagwörter: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), globale Lieferketten, ab 2023, Inkrafttreten, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG, Achtung, Menschenrechte, Schutz, Umweltbelange

Kategorie(n): Geschäftsmodelle & Strategien