Pressemitteilung: Stand der Behindertengleichstellung bei Bahnhöfen und Bushaltestellen

Bern, 29.09.2026 — Ende letzten Jahres konnten Menschen mit Beeinträchtigungen in der Schweiz 1168 von total 1800 Bahnhöfen und Bahnhaltestellen selbständig nutzen. Insgesamt profitieren 83 Prozent aller Reisenden von behindertengerechten Umbauten. Das geht aus dem neuen Standbericht des Bundesamts für Verkehr (BAV) hervor. Erstmals im Bericht dokumentiert ist der aktuelle Umsetzungsstand bei den 25'000 Bushaltestellen, für welche die Kantone, Städte und Gemeinden verantwortlich sind: Reisende mit eingeschränkter Mobilität können rund die Hälfte dieser Haltestellen nutzen. Für die übrigen Haltepunkte stellen die Transportunternehmen in der Regel Shuttle-Dienste zur Verfügung.
Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) waren die Bahnen und die Strasseneigentümer bis Ende 2023 verpflichtet, ihre Bahnhöfe und Haltestellen so umzugestalten, dass Menschen mit Beeinträchtigungen sie selbständig nutzen können. Voraussetzung ist, dass der Aufwand verhältnismässig ist. (....)

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Quelle: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

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Kategorie(n): Gesundheit & Umwelt, Mobilität & Verkehr