Pressemitteilung: Statement zum Inkrafttreten eines höheren THC-Grenzwertes im Straßenverkehr
Manfred Wirsch, Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR), zum Inkrafttreten eines höheren THC-Grenzwertes im Straßenverkehr: „Ab sofort gilt ein gesetzlicher Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum (ng/ml) im Straßenverkehr. Entscheidend bleibt jedoch: Niemand darf berauscht hinterm Steuer sitzen! Denn wer unter dem Einfluss von Drogen fährt, stellt eine sehr ernste Gefahr für sich und andere dar. Mindestens 24 Stunden nach dem Konsum von Cannabis sollte daher auf das Autofahren verzichtet werden. (....)
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Quelle: Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR)
Schlagwörter: Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR), Statement, Inkrafttreten eines höheren THC-Grenzwertes, ab sofort, gesetzlicher Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum (ng/ml), Verzicht aufs Autofahren, mindestens 24 Stunden nach dem Konsum von Cannabis