Pressemitteilung: Strafe für verkehrsfeindliches Verhalten mit Todesfolge

Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrat dringt auf die Beseitigung eines „systematischen Widerspruchs“ in der Bestrafung verkehrsfeindlichen Verhaltens mit Todesfolge im Strafgesetzbuch. Dazu hat die Länderkammer einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches (21/1392) in den Bundestag eingebracht. Ein Gesetzentwurf des Bundesrates (20/1238) dazu war in der vergangenen Wahlperiode der Diskontunität anheimgefallen.
Konkret fordert die Länderkammer eine Änderung der sogenannten Erfolgsqualifikation in Absatz 3 Nummer 2 des Paragrafen 315 („Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr“) des Strafgesetzbuches (StGB). Aktuell sieht die Vorschrift vor, dass mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft wird, wer „durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht“. (....)

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Quelle: Deutscher Bundestag

Stichwörter: Deutscher Bundestag, Strafe für verkehrsfeindliches Verhalten mit Todesfolge, Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr, Bundesrat, Dringen auf Beseitigung eines „systematischen Widerspruchs“

Kategorie(n): Mobilität & Verkehr