Pressemitteilung: Streit um Mindestpreise geht weiter: Münchner Gerichtsentscheidung ist kein grundsätzliches Nein

Berlin/ München 9. Oktober 2026. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen sieht in der aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts München keinen grundsätzlichen Rückschlag für die Einführung von Mindestbeförderungsentgelten im Mietwagenverkehr. Das Gericht hat in mehreren Eilverfahren die Münchner Mindestpreisregelung vorläufig beanstandet. Ausschlaggebend war dabei insbesondere, dass die Stadt ihre Regelung auch auf Fahrten außerhalb ihres Zuständigkeitsgebiets erstreckt hatte. Die grundsätzliche Zulässigkeit kommunaler Mindestpreise wurde damit nicht verworfen.
„Der Streit um Mindestpreise geht weiter – und das ist auch gut so. Denn das Gericht hat nicht gesagt, dass Kommunen keine Mindestpreise festlegen dürfen. Es hat vielmehr deutlich gemacht, worauf sie bei der konkreten Ausgestaltung achten müssen. Das ist kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken, sondern ein Auftrag, die Regelungen entsprechend anzupassen“, erklärt Gregor Beiner, Präsident des Bundesverbands Taxi und Mietwagen. (....)

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Quelle: Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V.

Stichwörter: Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V., Streit um Mindestpreise, aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts München, Einführung von Mindestbeförderungsentgelten im Mietwagenverkehr, kein grundsätzlicher Rückschlag, grundsätzliche Zulässigkeit kommunaler Mindestpreise nicht verworfen

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