Pressemitteilung: Streitbeilegung zwischen Telekom und DB Infra­GO über Leerrohrmitnutzung an Bahnübergang

Die Bundesnetzagentur hat einen Beschluss zur Mitnutzung passiver Eisenbahninfrastruktur veröffentlicht. "Mit der Entscheidung stärken wir einen schnelleren Glasfaserausbau. Gleichzeitig senden wir ein Zukunftssignal, dass passive Netzinfrastrukturen regelmäßig geeignet sind, Komponenten digitaler Netzinfrastrukturen aufzunehmen", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Streit über Bedingungen und Entgelte des Mitnutzungsangebots / Die Bundesnetzagentur war Schiedsrichterin einer Auseinandersetzung zwischen der Telekom Deutschland GmbH und der DB InfraGO AG. Gestritten wurde um die Mitnutzung eines Leerrohres im Bereich des Bahnübergangs in Stavenhagen (....)

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Quelle: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)

Stichwörter: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA), Streitbeilegung, Telekom, DB Infra­GO, Leerrohrmitnutzung, Mitnutzung passiver Eisenbahninfrastruktur, Glasfaserausbau, passive Netzinfrastrukturen, Entgelte, Mitnutzungsangebot

Kategorie(n): Aus den Organisationen