Pressemitteilung: Strukturreform für den NRW-Nahverkehr: go.Rheinland, AVV und VRS haben grundsätzliche Bedenken

Eingaben und flankierende Gutachten benennen erhebliche Risiken und offene Fragestellungen – Gesetz wäre laut Verwaltungsrechtler in der Entwurfsform verfassungswidrig
Köln/Aachen. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) des Landes Nordrhein-Westfalen hat auf Basis des Koalitionsvertrags der schwarz-grünen Landesregierung eine Reform der Aufgabenträgerschaft für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) angestoßen. Hierfür ist eine Novellierung des ÖPNVG NRW notwendig. Ziel der Reform ist eine effizientere und einheitlichere Organisation des SPNV in NRW. Das Ziel der Effizienzsteigerung unterstützen go.Rheinland, der Aachener Verkehrsverbund (AVV) sowie der Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) grundsätzlich. Zur Umsetzung wurden hierfür im Rahmen von Arkeitskreissitzungen auch konstruktive Vorschläge unterbreitet; jedoch dient der jetzige Gesetzentwurf diesem Ansinnen nicht und wird daher aus einer Vielzahl an Gründen als ungeeignet und nicht zielführend angesehen.
go.Rheinland, AVV und VRS waren im Rahmen der Verbändeanhörung für den Gesetzgebungsprozess aufgefordert, Stellung zu dem vorgelegten Entwurf zu nehmen. In einer gemeinsam mit den anderen NRW-Aufgabenträgern für den SPNV, Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL), eingereichten Stellungnahme hat go.Rheinland erhebliche Risiken sowie offene Fragestellungen aus dem vorliegenden Gesetzentwurf benannt. (....)

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Quelle: go.Rheinland GmbH

Stichwörter: go.Rheinland GmbH, Strukturreform, NRW-Nahverkehr, Bedenken, Verwaltungsrechtler, Entwurfsform, verfassungswidrig, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) des Landes Nordrhein-Westfalen, Novellierung des ÖPNVG NRW, Aachener Verkehrsverbund (AVV), Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)

Kategorie(n): Mobilität & Verkehr