Pressemitteilung: Stuttgart 21: Gericht bestätigt Pläne für Gäubahn

Bahn kann für S-Bahn-Anschluss Gäubahndamm wie geplant zurückbauen • Klagen von Verbänden haben keinen Erfolg • Gäubahn bleibt bis zur Fertigstellung des Pfaffensteigtunnels am Regionalbahnhof Stuttgart-Vaihingen mit ÖPNV-Netz der Landeshauptstadt verknüpft / Die Deutsche Bahn kann ihre Pläne für die Gäubahn und für die S-Bahn im Rahmen von Stuttgart 21 wie geplant umsetzen. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart am heutigen Donnerstag bestätigt; die Klagen zweier Verbände gegen die Bundesrepublik Deutschland hatten keinen Erfolg. (....)

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Quelle: Deutsche Bahn AG

Stichwörter: Deutsche Bahn AG, Stuttgart 21, Gericht, Bestätigung, Pläne für Gäubahn

Kategorie(n): Logistische Infrastruktur

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