Pressemitteilung: Stuttgarter Urteil erlaubt unbefristete Gäubahn-Kappung – Deutsche Umwelthilfe leitet zweites Rechtsverfahren gegen Eisenbahn-Bundesamt ein

• DUH fordert Eisenbahn-Bundesamt zu einem „befristeten Teilwiderruf des Planfeststellungsabschnittes 1.5 von Stuttgart 21“ auf, der die bauliche Abtrennung der Gäubahn regelt • Zweites Verfahren: Sollte das Eisenbahn-Bundesamt dem Antrag nicht entsprechen, wird die DUH noch im März neben dem Berufungsverfahren zum Stuttgarter Urteil von vergangener Woche eine weitere Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einleiten • DUH-Bundesgeschäftsführer Resch wirft der Deutschen Bahn vor, auf eine dauerhafte Kappung der Gäubahn zuzusteuern. Dies sei aus der zweitägigen Stuttgarter Gerichtsverhandlung klar hervorgegangen (....)

Der vollständige Inhalt dieser Pressemitteilung wird auf unserer Seite nicht angezeigt.
Zum Lesen der Mitteilung klicken Sie bitte auf den folgenden Link:

-> Pressemitteilung: Stuttgarter Urteil erlaubt unbefristete Gäubahn-Kappung – Deutsche Umwelthilfe leitet zweites Rechtsverfahren gegen Eisenbahn-Bundesamt ein

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V.

Stichwörter: Deutsche Umwelthilfe e.V., Stuttgarter Urteil, unbefristete, Gäubahn-Kappung, Eisenbahn-Bundesamt, Stuttgart 21, Abtrennung der Gäubahn, dauerhafte Kappung

Kategorie(n): Mobilität & Verkehr