Pressemitteilung: Talbrücke Rahmede: Baurecht auf den Weg gebracht

Ein wichtiges Etappenziel ist erreicht: Der Neubau der Talbrücke Rahmede ist ein „Fall unwesentlicher Bedeutung“. Dies hat das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) jetzt bestätigt. Das bedeutet: Für den Neubau der Brücke ist kein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Damit ist das Baurecht auf den Weg gebracht. / Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr: Wir kommen dem Neubau der Talbrücke Rahmede einen wichtigen Schritt näher. Wir haben in intensiven Verhandlungen und Gesprächen erreicht, dass wir kein Planfeststellungsverfahren durchführen müssen, sondern auf kürzestem Weg zum Bau kommen. (....)

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Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Schlagwörter: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), Talbrücke Rahmede, Fernstraßen-Bundesamt (FBA), Baurecht, Fall unwesentlicher Bedeutung

Kategorie(n): Logistische Infrastruktur