Pressemitteilung: Tarifeinheitsgesetz: GDL-Klage scheitert

Entscheidung im Hauptsacheverfahren • Arbeitsgericht Berlin bestätigt Anwendung des TEG • Arbeitgeberverband: „Das Tarifeinheitsgesetz wirkt und funktioniert.“ / Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) scheitert vor dem Arbeitsgericht Berlin auch im Hauptsacheverfahren mit ihrer Klage gegen die Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes (TEG). Bei der mündlichen Verhandlung heute in Berlin wies das Gericht die Klage der GDL gegen den Arbeitgeberverband der Deutschen Bahn, den AGV MOVE, zurück, so wie es auch schon den Antrag auf Einstweilige Verfügung abgelehnt und die Berufung hiergegen zurückgewiesen hatte. Gegen die heutige Entscheidung des Arbeitsgerichts in der Hauptsache ist die Berufung zulässig. (....)

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Quelle: Deutsche Bahn AG

Schlagwörter: Tarifeinheitsgesetz, TEG, GDL-Klage, Entscheidung, Hauptsacheverfahren, Arbeitsgericht Berlin, Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)

Kategorie(n): Aus den Organisationen