Pressemitteilung: Tipps und Fristen für Verbraucherinnen und Verbraucher / Was muss ich beim Versand von Weihnachtspaketen beachten?

Berlin, 12.12.2023 – Noch zwölfmal schlafen, dann ist Weihnachten! Wer zu den Festtagen Geschenke und Weihnachtsnaschereien an seine Liebsten verschicken will, ist mit einem Paketdienst gut bedient. Die Unternehmen stellen die Sendungen schnell und zuverlässig zu. Aber auch die Versenderinnen und Versender können dazu beitragen, dass ihre Geschenke pünktlich und heil unter dem Weihnachtsbaum landen: • Da das Sendungsvolumen zur Weihnachtszeit besonders hoch ist, ist man auf der sicheren Seite, wenn man die Pakete einen bis zwei Tage früher als gewöhnlich losschickt. Pakete ohne Express-Option sollten je nach Paketdienstleister bis zum 19. bzw. 20. Dezember aufgegeben werden, um innerhalb von Deutschland bis Heiligabend zugestellt zu werden. Als Express-Sendung kann ein Paket teilweise auch noch am 22. Dezember aufgegeben werden. Standard-Sendungen haben zwar eine Regelaufzeit von 1-2 Werktagen innerhalb Deutschlands – aufgrund der hohen Paketmengen vor den Festtagen, eventuellen Schneestürmen oder Staus kann diese aber nicht immer eingehalten werden. Wer in der Vorweihnachtszeit ganz sicher gehen möchte, sollte sein Paket möglichst frühzeitig (bis Mitte Dezember) aufgeben oder eine Express-Option mit definiertem Zeitfenster wählen. Für den internationalen Versand von Paketen in EU-Länder liegt der Stichtag je nach Zielland und Paketdienstleister zwischen dem 11. und dem 19. Dezember. Zu den genauen Fristen kann man sich auf den Websites der Paketdienstleister informieren. (....)

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Quelle: Bundesverband Paket & Expresslogistik e.V. (BIEK)

Schlagwörter: Bundesverband Paket & Expresslogistik e.V. (BIEK), Tipps und Fristen, Weihnachtspakete, Paketdienst, Sendungsvolumen, Weihnachtszeit, Pakete ohne Express-Option

Kategorie(n): Märkte & Konjunktur