Berlin: (hib/HAU) Die Überlegungen der Bundesregierung hinsichtlich einer transparenten Gestaltung der Finanzierung der geplanten gemeinwohlorientierten Infrastrukturgesellschaft (InfraGo) innerhalb des Bahnkonzerns sind noch nicht abgeschlossen. Das geht aus der Antwort der Regierung (20/9806) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/8539) hervor. „Die Bundesregierung prüft aktuell intensiv, welche Auswirkungen sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 auf den Klima- und Transformationsfonds (KTF) und den Bundeshaushalt insgesamt ergeben“, heißt es in der Vorlage. Die Nettofinanzschulden der Deutschen Bahn AG (DB AG) beziffert die Regierung auf Nachfrage der Unionsfraktion auf rund 30,3 Milliarden Euro (Stand: 30. Juni 2023). Die Bundesregierung geht der Antwort zufolge davon aus, dass dieser Wert zum Jahresende 2023 deutlich unterhalb des in der Frage der Unionsfraktion genannten Wertes von 40 Milliarden Euro liegen wird. (....)
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Schlagwörter: Deutscher Bundestag, InfraGO-Finanzierung, transparente Gestaltung der Finanzierung der geplanten gemeinwohlorientierte Infrastrukturgesellschaft, Bahnkonzern, 20/9806, 20/8539, Bundesverfassungsgericht
Kategorie(n): Logistische Infrastruktur