Pressemitteilung: Trassenentgelte 2026 der DB Infra­GO AG steigen um durchschnittlich 2,4 Prozent

Die Bundesnetzagentur hat heute die Entgelte für die Nutzung von Zugtrassen (sog. Trassenpreissystem) der DB InfraGO AG für die Netzfahrplanperiode 2025/2026 veröffentlicht. Damit stehen die Konditionen fest, zu denen ab dem 14. Dezember 2025 Zugfahrten auf dem Netz der DB InfraGO AG abgerechnet werden.
"„Die Entgelte für Eisenbahnverkehre sind zuletzt stark gestiegen. Dieser Anstieg konnte jetzt für das kommende Jahr gebremst werden. Die Entgelte bleiben vergleichsweise stabil“," sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "„Das Gesetz zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs, das der Deutsche Bundestag noch im November verabschiedet hat, war ein wichtiges Signal für die Zukunftsfähigkeit der Eisenbahnen des Bundes. Es sorgt dafür, dass die durch die erheblich gestiegene Eigenkapitalausstattung der DB InfraGO AG ausgelösten Kosten nur abgemildert auf die Eisenbahnverkehrsunternehmen durchschlagen. Gleiches gilt für die kurzfristig vom Bund beschlossenen zusätzlichen Zuwendungen für Instandhaltungsmaßnahmen der DB InfraGO AG.“"
Obergrenze der Gesamtkosten
Die Bundesnetzagentur hat nach Prüfung der geltend gemachten Kosten die Obergrenze der Gesamtkosten auf 6.991 Millionen Euro festgelegt.
Die Entgelte der DB InfraGO AG unterliegen einer Begrenzung, die jedes Jahr durch die Bundesnetzagentur als sogenannte „Obergrenze der Gesamtkosten“ festgelegt wird. Dabei werden auch außerordentliche Kostensteigerungen berücksichtigt. Dies gilt dann, wenn die Obergrenze ansonsten dazu führen würde, dass die DB InfraGO AG mit den auf dieser Basis berechneten Entgelten ihre Kosten nicht decken könnte. Zudem muss es sich um Kostensteigerungen handeln, die die DB InfraGO AG nicht verantwortet. (....)

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Quelle: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)

Stichwörter: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA), Trassenentgelte 2026, DB Infra­GO AG, 2,4 Prozent, die Entgelte für die Nutzung von Zugtrassen, Trassenpreissystem, Netzfahrplanperiode 2025/2026, Gesetz zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs, Instandhaltungsmaßnahmen, Obergrenze der Gesamtkosten

Kategorie(n): Logistische Infrastruktur, Märkte & Konjunktur

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