Pressemitteilung: Trassenpreise: Bundesnetzagentur kann schlimmeres verhindern, doch Reformbedarf bleibt

Statement zur OGK-Entscheidung 2026 der Bundesnetzagentur / Die Bundesnetzagentur hat gegenüber der DB InfraGO AG die 2026 geltende Obergrenze der Gesamtkosten bekanntgegeben, die maßgeblich die Höhe der Trassenpreise bestimmt. Der formal gemeinwohlorientierte Schieneninfrastrukturbetreiber darf damit im Fahrplanjahr 2026 maximal 7,4 Milliarden Euro aus Trassenpreisen einnehmen. Das sind fast zehn Prozent mehr als im Vorjahr, allerdings auch 800 Millionen Euro weniger als der beantragte Wunscherlös der DB-Tochter. Gekürzt hat die Bundesnetzagentur vor allem den Ansatz der Kapitalkosten: Analog zum Vorstoß von Bundesverkehrsminister Wissing wird die “angemessene” Verzinsung des DB-InfraGO-Eigenkapitals auf 2,2 Prozent begrenzt und damit gegenüber dem aktuellen Wert von 5,9 Prozent um fast zwei Drittel abgesenkt. Peter Westenberger, Geschäftsführer der GÜTERBAHNEN, kommentiert: (....)

Der vollständige Inhalt dieser Pressemitteilung wird auf unserer Seite nicht angezeigt.
Zum Lesen der Mitteilung klicken Sie bitte auf den folgenden Link:

-> Pressemitteilung: Trassenpreise: Bundesnetzagentur kann schlimmeres verhindern, doch Reformbedarf bleibt

Quelle: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V.

Schlagwörter: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V., Trassenpreise, Bundesnetzagentur, Reformbedarf, OGK-Entscheidung 2026, DB InfraGO AG, 2026 geltende Obergrenze der Gesamtkosten, Fahrplanjahr 2026 maximal 7,4 Milliarden Euro aus Trassenpreisen einnehmen

Kategorie(n): Aus den Organisationen