Pressemitteilung: Tübinger Verpackungssteuer ist rechtmäßig
Statement - Das Bundesverfassungsgericht bestätigte heute die Rechtmäßigkeit der „Tübinger Verpackungssteuer“ auf Einwegverpackungen. Damit können Städte und Gemeinden gezielt Anreize für Mehrwegsysteme setzen und die Vermüllung reduzieren. Ein DStGB-Statement.Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur „Tübinger Verpackungssteuer“ ist aus kommunaler Sicht zu begrüßen. Das Gericht hat klargestellt, dass die Erhebung einer kommunalen Verpackungssteuer auf nicht wieder verwendbare Verpackungen und Einweggeschirr im Gastrobereich als örtliche Verbrauchssteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a GG rechtmäßig ist. Zudem widerspricht die Zielrichtung, Anreize zur Verwendung von Mehrwegsystemen zu setzen, nicht der sonstigen Konzeption des Abfallrechts in Bund und Ländern. (....)
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