Pressemitteilung: TÜV Rheinland: Diese Fahrerassistenzsysteme sind ab dem 6. Juli Pflicht

Verschiedene Assistenzsysteme für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen in der EU nun zwingend erforderlich / Ab 2024 gilt die neue Verordnung schrittweise für alle Neuzulassungen / TÜV Rheinland stellt die verpflichtenden Fahrerassistenzsysteme vor / www.tuv.com/fahrerassistenzsysteme / Mit Wirkung zum 6. Juli 2022 gilt für die Typprüfung von bestimmten Kraftfahrzeugen eine neue EU-Verordnung, die die Ausstattung mit Fahrerassistenzsystemen vorschreibt. Die Vorschrift gilt EU-weit abhängig von der Fahrzeugklasse zunächst für neue Fahrzeugtypen. Ab 2024 müssen dann Schritt für Schritt auch alle Neuzulassungen serienmäßig mit den Systemen ausgestattet sein. „Die neuen Systeme werden das Fahren nicht nur angenehmer und komfortabler, sondern den Straßenverkehr für alle Teilnehmer sicherer machen“, sagt Rico Barth, Leiter des globalen Geschäftssegmentes Connected and Automated Mobility bei TÜV Rheinland. „Laut EU-Statistik sind bis zu 95 Prozent aller Verkehrsunfälle auf menschliches Versagen zurückzuführen.“ (....)

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Quelle: TÜV Rheinland AG

Schlagwörter: TÜV Rheinland AG, Fahrerassistenzsysteme, ab dem 6. Juli 2022 Pflicht, Typgenehmigung, Kraftfahrzeuge, neue Verordnung, ab 2024, schrittweise gültig, für alle Neuzulassungen

Kategorie(n): Produkte für die Logistik