Pressemitteilung: TÜV-Verband begrüßt Abgabe auf Kleinsendungen – mehr Kontrollen und Drittprüfung nötig
EU-Rat hat Abgabe auf Kleinsendungen beschlossen: Zu viele nicht EU-konforme Produkte kommen heute als Direktlieferung an Verbraucher:innen. Abgabe kann Paketflut bremsen – jetzt braucht es mehr Kontrollen und unabhängige Drittprüfung. Positionspapier zur Stärkung der Marktüberwachung veröffentlicht. Berlin, 13. Februar 2026 – Der EU-Rat hat neue Zollregeln für Waren in kleinen Paketsendungen verabschiedet, die vor allem über den Onlinehandel aus Drittstaaten in die EU gelangen. Die Maßnahme ist Teil der laufenden Zollreform. Nach Angaben des Rates sollen Sendungen mit einem Wert von unter 150 Euro künftig nicht mehr zollfrei bleiben: Vorgesehen ist zunächst ein pauschaler Zollsatz von 3 Euro für Waren in solchen Kleinsendungen; ab dem 1. Juli 2026 soll der Zollsatz dann je nach Warenkategorie erhoben werden. Daniel Pflumm, Referent für Produktsicherheit beim TÜV-Verband, kommentiert den Beschluss: „Wir begrüßen den Beschluss des EU-Rats, für kleine Warensendungen aus Drittstaaten künftig eine zusätzliche Abgabe vorzusehen. Für uns geht es hierbei um mehr als eine technische Zollfrage, sondern um Produktsicherheit im Alltag. Das Geschäftsmodell vieler Onlineanbieter basiert darauf, Produkte als millionenfache Einzelsendungen direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU zu verschicken und genau in diesen Warenströmen finden sich leider auch viel zu viele nicht EU-konforme und damit potenziell unsichere Produkte. Gerade bei sensiblen Warengruppen wie Spielzeug kann das konkret bedeuten: Was billig im Warenkorb landet, ist im Zweifel nicht sicher im Kinderzimmer. Der neue Zollsatz kann die Kleinsendungsflut zumindest etwas bremsen und damit auch das Risiko senken, dass Problemware massenhaft und schnell in Umlauf kommt.“ (....)
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