Pressemitteilung: TÜV-Verband lehnt 1,6 Promillegrenze für E-Scooter-Fahrende ab

Anhebung des Grenzwerts auf das Niveau von Radfahrenden im Gespräch. Stark steigende Unfallzahlen mit Elektrorollern. Stattdessen sollten alkoholisierte Radler:innen künftig bereits ab 1,1 Promille belangt werden können. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutiert Verkehrssicherheit. / Berlin, 24. Januar 2023 – Der TÜV-Verband hat eine Anhebung der Grenzwerte für alkoholisierte E-Scooter-Fahrende auf 1,6 Promille abgelehnt. „E-Scooter sind bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen beliebte Party-Mobile. Nächtliche Unfälle unter Alkoholeinfluss sind dabei an der Tagesordnung“, sagt Marc-Philipp Waschke, Referent für Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband. „Eine Anhebung der Promillegrenzen für E-Scooter-Fahrende würde das falsche Signal senden und Alkoholfahrten bagatellisieren.“ (....)

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Quelle: TÜV-Verband e. V.

Schlagwörter: TÜV-Verband e. V., Ablehnung, 1,6 Promillegrenze, E-Scooter-Fahrende, Deutscher Verkehrsgerichtstag, Goslar

Kategorie(n): Mobilität & Verkehr