Pressemitteilung: TÜV-Verband: Neu im neuen Jahr 2026 bei technischer Sicherheit
Zum Jahreswechsel 2026 treten zahlreiche gesetzliche Neuerungen in Kraft, die technische Sicherheit, Umweltstandards und digitale Prozesse betreffen. Der TÜV-Verband informiert über die wichtigsten Änderungen für Wirtschaft und Verbraucher:innen – von Mobilität über Produktsicherheit bis hin zu Cybersecurity und Nachhaltigkeit. Berlin, 19. Dezember 2025 – Im Jahr 2026 treten bei der Prüfung von Fahrzeugen, Anlagen und Produkten sowie bei der Zertifizierung und Auditierung von Unternehmen zahlreiche Neuerungen in Kraft. Neben der technischen Sicherheit stehen digitale Sicherheit und Nachhaltigkeit im Fokus. Der TÜV-Verband zeigt, was sich für Wirtschaft und Verbraucher:innen im kommenden Jahr ändert. MOBILITÄT Führerscheinumtausch – neue Frist läuft Wer zwischen 1999 und 2001 seinen Kartenführerschein erhalten hat, muss ihn bis zum 19. Januar 2026 gegen den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat bei der zuständigen Führerscheinstelle, Fahrerlaubnisbehörde oder dem Bürgeramt des aktuellen Wohnsitzes umtauschen. Dieser ist jeweils 15 Jahre gültig und fälschungssicher. Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, muss seinen Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Der Umtausch ist verpflichtend. Wer noch mit einem alten Exemplar unterwegs ist, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. (....)
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