Pressemitteilung: Umgang mit liegengebliebenen Reisezügen
Das EBA weist darauf hin, dass EVU und EIU in ihren Sicherheitsmanagementsystemen Prozesse für die Beherrschung von Störungen und Notfällen festlegen, praktisch einführen, regelmäßig schulen, mit anderen Beteiligten abzustimmen und weiterentwickeln müssen. Die Erfüllung dieser Anforderung wird das EBA im Rahmen der Eisenbahnaufsicht gezielt überwachen. Hintergrund / Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) stellt fest, dass es in den vergangenen Jahren wiederholt zu Unzulänglichkeiten beim Umgang mit liegengebliebenen Reisezügen kam. Diese Fälle waren oft dadurch gekennzeichnet, dass sie sich durch verzögerte oder qualitativ unzureichende Reaktion der involvierten Eisenbahnen zu Gefahrensituationen entwickelten, die im Einzelfall nur noch mit externer Hilfe (Feuerwehr, Rettungsdienst, Einheiten des Katastrophenschutzes) bewältigt werden konnten. (....)
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