Pressemitteilung: Umsetzung des Veloweggesetzes auf Kurs

Bern, 07.07.2025 — Bis 2027 müssen Kantone und Gemeinden ein zusammenhängendes Velowegnetz planen – eines für den Alltags- und eines für den Freizeitverkehr. Der Bund unterstützt diese Arbeiten mit Vorgaben, Grundlagen und eigenen hochwertigen Anlagen. Eine aktuelle Zwischenbilanz des Bundesamts für Strassen (ASTRA) zeigt: Die Umsetzung des Veloweggesetzes verläuft schweizweit planmässig. (....)

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Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft - Bundeskanzlei

Stichwörter: Schweizerische Eidgenossenschaft - Bundeskanzlei, Umsetzung Veloweggesetz, Planung, zusammenhängendes Velowegnetz, bis 2027, eines für den Alltagsverkehr, eines für den Freizeitverkehr

Kategorie(n): Logistische Infrastruktur, Mobilität & Verkehr