Pressemitteilung: Umsetzung RED in nationales Recht: NWR empfiehlt Vorgaben für Energieträger im Verkehr

Die Revision der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED) erhöht den Zielanteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor bis 2030 auf 29 % und legt Mindestquoten für fortschrittliche Biokraftstoffe und RFNBO fest. RFNBO (Renewable Fuels of Non-Biological Origin) sind erneuerbare Brennstoffe nicht biogenen Ursprungs, zu denen auch erneuerbarer Wasserstoff und dessen Derivate zählen. Die neuen Vorgaben erfordern Anpassungen im deutschen Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV), um die Ziele des European Green Deal und nationale Klimaziele zu erfüllen. Das Bundeskabinett hat am 13. November 2024 sinnvolle Sofortmaßnahmen hinsichtlich der Übertragung von Anrechnungsquoten beschlossen. Darüber hinaus gibt der NWR drei zentrale Handlungsempfehlungen: (....)

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Quelle: Nationaler Wasserstoffrat (NWR)

Schlagwörter: Nationaler Wasserstoffrat (NWR), Revision der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED), Erhöhung Zielanteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor bis 2030 auf 29 %, Umsetzung RED in nationales Recht, NWR-Empfehlung, Vorgaben für Energieträger im Verkehr

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