Pressemitteilung: Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2025: +10,3 % zum Vorjahr; Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2025: +8,4 % zum Vorjahr
Pressemitteilung Nr. 085 vom 13. März 2026 WIESBADEN – Im Jahr 2025 haben die deutschen Amtsgerichte 24 064 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 10,3 % mehr als im Vorjahr, nachdem die Zahl bereits 2024 und 2023 jeweils um mehr als 20 % angestiegen war (2024 zum Vorjahr: +22,4 %, 2023 zum Vorjahr: +22,1 %). Höher als 2025 hatte die Zahl der Unternehmensinsolvenzen zuletzt im Jahr 2014 mit 24 085 Fällen gelegen. Während der Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2009 war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen auf 32 687 Fälle gestiegen. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Forderungen der Gläubiger aus den im Jahr 2025 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 47,9 Milliarden Euro. Im Jahr 2024 hatten die Forderungen bei rund 58,1 Milliarden Euro gelegen. Dieser Rückgang der Forderungen trotz steigender Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass im Jahr 2024 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als 2025. So gab es im Jahr 2025 weniger "Großinsolvenzen" (-15,6 % beziehungsweise -49 Fälle) mit einer Forderungssumme von 25 Millionen Euro und mehr als im Jahr 2024. (....)
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