Pressemitteilung: Urteil des Bundesverfassungsgerichts / Bundeshaushalt: Wie geht es weiter?

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Was jetzt daraus folgt, lesen Sie hier in unseren Fragen und Antworten. Wie bewertet die Bundesregierung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts? Alle Beteiligten sind sich einig, dass sie verantwortungsvoll mit dem Urteil umgehen müssen und dabei die gemeinsamen Ziele nicht aus den Augen verlieren dürfen. Bundeskanzler Scholz betonte in einem Video-Statement, dass das Verfassungsgericht festgehalten habe, dass Hilfen in besonderen Notlagen weiterhin möglich seien. Also beispielsweise Hilfen wie während der Corona-Pandemie, Hilfen für die Opfer des verheerenden Hochwassers im Ahrtal, oder Hilfen, um die stark gestiegenen Preise für Strom und Gas zu dämpfen. (....)

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Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Schlagwörter: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Urteil des Bundesverfassungsgerichts, Bundeshaushalt, Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021, Grundgesetz, besondere Notlagen, Schuldenbremse, Regierungserklärung

Kategorie(n): Märkte & Konjunktur