Pressemitteilung: Urteil liegt vor: Mindestpreise für Fahrdienste sind zulässig

Leipzig. Das Verwaltungsgericht Leipzig hat in seiner nun vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung behördliche Mindestpreise für Fahrdienste wie Uber grundsätzlich als zulässig eingestuft. Es ist das deutschlandweit erste Urteil in dieser Frage. Es wird erwartet, dass von der Entscheidung eine Signalwirkung ausgeht, da derzeit unter anderem Berlin und München die Einführung von Mindestpreisen für Fahrdienste vorbereiten. „Das Urteil des Gerichts hätte nicht deutlicher ausfallen können. Das Gericht stellt klar: Mindestpreise sind zulässig und der Schutz des Taxigewerbes als Teil des öffentlichen Verkehrssystems ist ein legitimer Schutzzweck einer solchen Maßnahme. Dieses Urteil bestärkt alle Städte, die derzeit konkret an der Einführung solcher Regelungen arbeiten: Sie sind auf dem richtigen Weg“, kommentiert Herwig Kollar, Präsident des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen. Die Existenz und Funktionsfähigkeit des Taxiverkehrs beschreibt das Gericht als „überragend wichtiges schutzwürdiges Gemeinschaftsgut“ und stellt klar, dass Fahrdienste wie der von Uber diese Funktion nicht übernehmen können. Auch ist es nach dem Urteil aus Leipzig nicht erforderlich, zunächst die Taxitarife zu flexibilisieren, sondern die Städte können direkt Mindestpreise für Mietwagen einführen, um die Daseinsvorsorgefunktion des Taxis als Teil des öffentlichen Verkehrssystems zu schützen. (....)

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Quelle: Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V.

Schlagwörter: Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V., Verwaltungsgericht Leipzig, schriftliche Urteilsbegründung, Mindestpreise für Fahrdienste, Uber, Gemeinschaftsgut

Kategorie(n): Märkte & Konjunktur