Branche weist darauf hin, dass für eine Gesamtbewertung die beiden Pandemiejahre 2020 und 2021 zu betrachten sind / Der Bundesrechnungshof stellt in einer aktuellen Stellungnahme die Notwendigkeit der Fortführung des ÖPNV-Rettungsschirms für das Jahr 2021 in Frage. Nach Ansicht des Bundesrechnungshofes falle der tatsächliche Finanzbedarf der Branche nicht so hoch aus wie zu befürchten war. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) weist diese Kritik zurück und betont, dass für eine Bewertung der tatsächlichen Einnahmenverluste bei den Verkehrsunternehmen nicht nur das Jahr 2020 betrachtet werden dürfe, sondern beide Pandemiejahre, also 2020 und 2021.