Bern, 02.12.2022 - Das neue Bundesgesetz über Velowege (Veloweggesetz) sorgt für bessere und sicherere Velowege, indem die Kantone zur Planung und Realisierung von Velowegnetzen verpflichtet werden und der Bund bei seinen Strassen ebenfalls Velowege erstellt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2.12.2022 beschlossen, dass das neue Gesetz auf den 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Mit dem Ja zum Bundesbeschluss über die Velowege hat sich die Stimmbevölkerung im Herbst 2018 dafür ausgesprochen, dass der Bund die Kantone bei den Velowegen unterstützt. Das Parlament hat das dazu gehörende Gesetz am 18. März 2022 verabschiedet. Innerhalb der gesetzlichen Frist wurde kein Referendum ergriffen. Damit kann das Veloweggesetz am 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt werden. (....)
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