Der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Hebestreit, teilt mit: Der Bundeskanzler, der Vizekanzler und der Finanzminister haben Anfang Juli vereinbart, dass bis zur Übermittlung des Entwurfs des Bundeshaushalts 2025 und des Finanzplans bis 2028 an den Deutschen Bundestag und den Bundesrat Mitte August 2024 insbesondere verschiedene Optionen zur Finanzierung von Investitionen geprüft werden sollen. Die Prüfung ist nun extern durch ein rechtswissenschaftliches Gutachten und einen Brief des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) sowie intern durch weitere Beratungen der betroffenen Ressorts und des Bundeskanzleramtes abgeschlossen worden. (....)
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Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Schlagwörter: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Haushalt 2025, Übermittlung des Entwurfs des Bundeshaushalts 2025, Finanzplan bis 2028, Deutscher Bundestag, Deutscher Bundesrat, Mitte August 2024, Optionen zur Finanzierung von Investitionen, Bundesministerium der Finanzen (BMF)