Pressemitteilung: Verkehr — Ausschuss — hib 577/2025 - Sicherung des Deutschlandtickets für den ÖPNV bis 2030
Berlin: (hib/AW) Das Deutschlandticket für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) soll bis 2030 gesichert werden. Der Verkehrsausschuss billigte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (21/1495) in der durch den Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD gegen das Votum der AfD- und der Linksfraktion; die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich der Stimme. Der Bundestag wird den Gesetzentwurf voraussichtlich am Freitag in zweiter und dritter Lesung beraten und verabschieden. Ursprünglich hatte der Gesetzentwurf der Bundesregierung eine Verlängerung des Deutschlandtickets nur bis Ende 2026 vorgesehen. Der Ausschuss verlängerte jedoch die im Entwurf festgelegte Gültigkeit bis Ende 2030 durch die Annahme eines Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen mit deren Stimmenmehrheit. Er folgte damit dem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom 18. September dieses Jahres und der Gegenäußerung des Bundesrates zum Gesetzentwurf (21/1932). Ab dem kommenden Jahr soll der Preis des Deutschlandtickets von aktuell 58 Euro auf 63 Euro pro Monat steigen. Ab 2027 soll der Preis des Tickets dann anhand eines zu erarbeitenden Kostenindexes ermittelt werden, der zum Beispiel Lohn- und Energiekosten berücksichtigt. Bund und Länder werden sich gemäß der Gesetzesvorlage in den kommenden fünf Jahren mit jeweils 1,5 Milliarden Euro pro Jahr an der Finanzierung des Tickets beteiligen, um die zu erwartenden Mindereinnahmen der Verkehrsunternehmen auszugleichen. Zudem soll ein angepasster Verwendungsnachweis eingeführt werden, „der eine Nachweisführung unabhängig von der von den Ländern noch zu bestimmenden Ausgleichssystematik sicherstellt“. (....)
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Stichwörter: Deutscher Bundestag, Deutschlandticket, ÖPNV, bis 2030, Verkehrsausschuss, Regionalisierungsgesetz, Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom 18. September 2025, Gegenäußerung des Bundesrates zum Gesetzentwurf (21/1932)